Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Großbritannien, Frankreich und Irrland ... Es ist in der unterm 1sten Jul. 1709. in Unsern Fürstenthümern, Calenberg, Göttingen und Grubenhagen pulicirten Zehendt-Ordnung, § 22. den Zehendtpflichtigen untersaget, das Korn, und vornehmlich die Sommer-Frucht, in exceßiver Maaße auf den Feldern liegen zu lassen, und dabey bestimmt worden; daß wenn sich solches exceßives Nachharkels befindet, auch davon der Zehnte gegeben werden solle
: Hannover, 21ten Jun. 1781