• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Corona-Krise erschwert Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Mütter : Erwerbstätige Eltern sollten entlastet werden
  • Beteiligte: Müller, Kai-Uwe [Verfasser:in]; Samtleben, Claire [Verfasser:in]; Schmieder, Julia [Verfasser:in]; Wrohlich, Katharina [Verfasser:in]
  • Erschienen: 2020
  • Erschienen in: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: DIW-Wochenbericht ; 87(2020), 19, Seite 331-340
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.18723/diw_wb:2020-19-1
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: work-life conflict ; work-family conflict ; work-life balance ; work-family balance ; mothers' employment childcare ; gender equality ; corona virus ; Aufsatz in Zeitschrift
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Die starken Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebs infolge der Corona-Pandemie stellen in Deutschland mehr als vier Millionen Familien mit erwerbstätigen Eltern vor große Probleme, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht. Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus Vorkrisenzeiten zeigen, dass nur in etwas mehr als der Hälfte aller Haushalte mit zwei erwerbstätigen Elternteilen zumindest eine Person theoretisch die Möglichkeit hat, im Home-Office zu arbeiten. Unter den besonders betroffenen Alleinerziehenden gilt das sogar nur für rund 35 Prozent. Arbeiten im Home-Office kann die Vereinbarkeitsprobleme also nicht lösen, ganz abgesehen davon, dass wirklich produktives Arbeiten parallel zur Kinderbetreuung oftmals nicht möglich ist. Die Hauptlast der zusätzlich anfallenden Kinderbetreuung und Hausarbeit tragen vermutlich die Mütter – das Ausmaß der schon zuvor ungleich verteilten Sorgearbeit könnte also noch zunehmen. Die Politik sollte diese Probleme adressieren und eine Corona-Elternzeit zusammen mit einem Corona-Elterngeld einführen. Eltern könnten dann für die Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit reduzieren und eine Lohnersatzleistung vom Staat erhalten. Bei Paaren sollte diese Leistung an die Bedingung geknüpft sein, dass beide Elternteile weniger Stunden pro Woche berufstätig sind.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang