• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Fortbestand und Beendigung von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei der Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs
  • Beteiligte: Martens, Zanda [VerfasserIn]; Däubler, Wolfgang [AkademischeR BetreuerIn]; Kolbe, Sebastian [AkademischeR BetreuerIn]
  • Körperschaft: Universität Bremen
  • Erschienen: Bremen, [2021]
  • Umfang: 1 Online-Ressource (205 Seiten)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.26092/elib/518
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PF 654 : Einzeldarstellungen zur Betriebsverfassung, Betriebsversammlung, Arbeitsordnung, Betriebsbußen, Tendenzbetrieb; hier auch Werkschutzrecht, Betriebsjustiz
  • Schlagwörter: Betriebsvereinbarungen ; Gemeinschaftsbetrieb ; Beendigung ; Hochschulschrift
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Dissertation, Universität Bremen, 2021
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Die Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs kann die betrieblichen Strukturen derart beeinflussen, dass sich die betrieblichen Veränderungen zwangsläufig auch auf die normative Fortgeltung der in den betroffenen Ausgangsbetrieben geltenden Einzel-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen auswirken. Wird ein Gemein-schaftsbetrieb gebildet, stellt sich für die Arbeitnehmer aller betroffenen Betriebe die Frage, ob und welche Betriebsvereinbarungen im neugebildeten Gemeinschaftsbe-trieb normativ fortgelten und ihr Arbeitsverhältnis sowie die betriebliche Organisation regeln. Mit dieser Arbeit soll die rechtspolitische Frage mit rechtlichen Argumenten beantwortet werden, ob die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer infolge der Umstrukturierung der betrieblichen Organisation uneingeschränkt fortdauern kann und dadurch nicht beseitigt wird. Dabei stellt sich als Ausgangspunkt dieser Arbeit die Frage, ob die Betriebsvereinbarung als ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung der betrieblichen Mitbestimmung eine auf Dauer angelegte Regelung ist und solange weitergilt, bis sie beendet wird. Im Laufe der Arbeit wird auch überprüft, ob die Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs ein Grund sein kann, die normative Wirkung von Betriebsvereinbarungen zu beenden. In der Dissertation wurde dargelegt, dass die Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs kein Grund sein kann, die normative Wirkung von Einzel-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen der Ausgangsbetriebe zu beenden. Sie können nicht allein durch unternehmerische Entscheidungen ausgehebelt werden. Dies zu beweisen und damit die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen der betrieblichen Organisation zu sichern, nicht einzuschränken oder gar zu beseitigen, war das rechtspolitische Leitziel, das nunmehr mit rechtlichen Argumenten belegt werden konnte.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang
  • Rechte-/Nutzungshinweise: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)