Beschreibung:
Monitoring von Kinder- und Jugendrechten bedeutet, die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu beobachten und zu bewerten („to monitor“ (engl.) = überwachen, kontrollieren). Diese Information beschreibt die Grundlagen eines kinderrechtlichen Monitorings, erläutert unterschiedliche Formen von Monitoring und geht insbesondere auf das unabhängige Monitoring ein.