Feld, Lars P.
[Verfasser:in];
Fuest, Clemens
[Verfasser:in];
Haucap, Justus
[Verfasser:in];
Schweitzer, Heike
[Verfasser:in];
Wieland, Volker
[Verfasser:in];
Wigger, Berthold U.
[Verfasser:in]
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Stiftung Marktwirtschaft Kronberger Kreis
Beschreibung:
Nachhaltigkeit und Klimaschutz zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Bislang galt, dass diese Ziele durch eine Anpassung von Produktregeln, Produktions- und Steuervorschriften, möglicherweise durch Subventionen, jedenfalls aber im Wettbewerb zu erreichen sind. Nunmehr ist jedoch eine Diskussion darüber entbrannt, ob Unternehmen bei staatlichen Regulierungsdefiziten in die Bresche springen sollen: Für "Nachhaltigkeitskartelle" - so eine viel beachtete Forderung - soll das Kartellverbot gelockert werden. Der Sache nach wird die Regulierungsbefugnis damit an Unternehmen delegiert. In diese Richtung zielt der Vorschlag der Europäischen Kommission für neue Leitlinien zur Beurteilung horizontaler wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen: Ein "kollektiver Nutzen" wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen soll die aus der Wettbewerbsbeschränkung resultierenden Nachteile für Verbraucher ausgleichen können. Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, analysiert in der vorliegenden Studie, ob "Nachhaltigkeitskartelle" aus wettbewerbsökonomischer und wettbewerbsrechtlicher Perspektive tatsächlich zielführend sind. Kann die Europäische Union den "Green Deal" nur auf Kosten des Wettbewerbs erreichen? Der Kronberger Kreis hält diese Prämisse für falsch und zeigt auf, warum für die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Ökonomie mehr - nicht weniger - Wettbewerb erforderlich ist. Gerade der Wettbewerb fördert Innovationsanreize, spornt zu einem sparsameren Umgang mit Ressourcen an und vermeidet ineffiziente Produktionsweisen. Ein "nachhaltiges" Wettbewerbsrecht sollte daher auch in Zukunft primär den Wettbewerb schützen.