Beschreibung:
Das exponentielle Wachstum digital abrufbarer Informationen und die neuen Möglichkeiten ihrer Verarbeitung bilden ein Wesensmerkmal unserer Zeit. Es erfordert die zunehmende Auseinandersetzung mit der Frage, wie die Rechtsgemeinschaft dessen erwartbare Auswirkungen auf unser Zusammenleben verträglich gestalten kann. Insbesondere gilt es, das Einrücken von Computern in die Rolle sozialer Akteure normativ einzuhegen. Ein scheinbar besonders geeignetes Mittel hierfür ist das Strafrecht mit seinen höchstpersönlichen Rechtsfolgen. Doch lässt sich das hergebrachte Konzept von Täterschaft, Tatmittel und Rechtsgutsverletzung auf die neuen Herausforderungen übertragen? Bedarf unsere Art zu strafen einer Anpassung oder gar völliger Neuausrichtung?