• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: "Schuster bleib bei deinem Leisten!" - Unterschiede zwischen qualitativen Interviews und polizeilichen Vernehmungen
  • Beteiligte: Lehmann, Lena [VerfasserIn]; Leimbach, Katharina [VerfasserIn]
  • Erschienen: 2020
  • Erschienen in: Neue Kriminalpolitik ; 32(2020), 3, Seite 293-303
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.5771/0934-9200-2020-3-293
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: Empirische Sozialforschung > Qualitatives Interview > Vernehmung
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Im Themenfeld der Sicherheitsforschung sind Analysen und das Voranbringen von Erkenntnissen ohne eine Kooperation zwischen Wissenschaft und Sicherheitsakteur*in-nen nicht möglich. Sicherheitsakteur*innen und Wissenschaftler*innen verfolgen unterschiedliche Handlungslogiken und verfügen somit über verschiedene Zugänge zu Themenbereichen, Daten und Personengruppen. Diese unterschiedlichen Zugänge sind für eine Analyse, Problematisierung und das Erkenntnisinteresse von großer Bedeutung. Ein Beispiel für eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit stellt die Radikalisierungsforschung dar. Am Beispiel des qualitativen Interviews der sozialwissenschaftlichen Forschung und der polizeilichen Vernehmung werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dargelegt. Dabei wird verdeutlicht, worin die Gefahr besteht, wenn die Freiheit von Wissenschaftlichkeit konterkariert wird und warum es u.a. unabdingbar ist, dass der Artikel 5 des Grundgesetzes in seiner Form von allen Ak-teur*innen gewahrt wird.

    To generate new knowledge in security research it is necessary to have a cooperation between scientists and actors in security matters. Since both parties follow different interests, their approaches towards issues, data and people differs from eac other.To ex-amine those approaches it is important to further understand their analyses, problematization and knowledge interests. One example for a trusting cooperation is research regarding radicalization. Using qualitative interviews and police interrogation as examples this article demonstrates its differences and similarities. It is shown that in order to protect the freedom of science everyone involved has to grant article 5 of Germanys constitution
  • Zugangsstatus: Freier Zugang