• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Das Allgemeine Privatrecht der Blockchain-Token : lex lata et ferenda
  • Beteiligte: Birne, Aurelia Philine [VerfasserIn]
  • Erschienen: Tübingen: Mohr Siebeck, [2023]
  • Erschienen in: Schriften zum Recht der Digitalisierung ; 20
  • Umfang: 1 Online-Ressource (PDF: XIX, 343 Seiten)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1628/978-3-16-162347-9
  • ISBN: 9783161623479
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PZ 3250 : Allgemeines, Querschnittsfragen, Sammelwerke
  • Schlagwörter: Schriften zum Recht der Digitalisierung ; digitale Vermögenswerte ; Hierarchies ; Digitales Zentralbankgeld ; Kryptowährungen ; digitaler Euro ; Bürgerliches Recht ; Hochschulschrift
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Dissertation, Philipps-Universität Marburg, 2023
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Eine der größten wirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Innovationen im Bereich der Digitalisierung der vergangenen Jahre ist die Verwendung der Blockchain-Technologie im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Transfer von Vermögenswerten in Form von Token. Aurelia Philine Birne beschäftigt sich mit privatrechtlichen Grundlagenfragen in Bezug auf einen möglichen Regelungsrahmen dieses neuen technologischen Phänomens. Der Token als potentieller Rechtsgegenstand wird im Zuge dessen unter bestehende Rechtsinstitute des Zivilrechts subsumiert. Darüber hinaus enthält die Arbeit konkrete Regulierungsvorschläge, die als Vorlage für eine entsprechende Gesetzgebung herangezogen werden können. Einen jurisdiktionsübergreifenden Fokus bietet die Auseinandersetzung mit der möglichen Einführung von digitalem Zentralbankgeld für die breite Bevölkerung und den damit einhergehenden Vergleich mit anderen Rechtsordnungen.InhaltsübersichtErster Teil: Technische und begriffliche Grundlagen§ 1 Die Blockchain-Technologie A. Entstehung und ÜberblickB. Das NetzwerkC. Die Transaktion§ 2 Der TokenA. Begriff und EigenschaftenB. AnwendungsbereicheC. Status quo einer rechtlichen EinordnungD. Typologie§ 3 Zusammenfassung des ersten Teils Zweiter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token als Gattung § 4 Der Token als Rechtsgegenstand A. Der Begriff des RechtsgegenstandsB. Der Token als Rechtsobjekt§ 5 Der Token als Gegenstand von Absoluten RechtenA. Sacheigentum am Token de lege lataB. Sacheigentum am Token de lege ferendaC. Geistiges EigentumD. Sonstiges Recht an Token iSd § 823 Abs. 1 BGBE. Absolutes Recht de lege ferenda§ 6 Token als Gegenstand von Relativen Rechten§ 7 Zusammenfassung des zweiten Teils Dritter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token nach Funktion § 8 Token mit Zahlungsfunktion A. Private ZahlungsmittelB. Digitales Zentralbankgeld§ 9 Token mit Wertpapierfunktion A. Abbildung von ForderungenB. Abbildung von Sacheigentum§ 10 Zusammenfassung des dritten Teils Vierter Teil: Die rechtliche Einordnung von Geschäften mit Token§ 11 Verpflichtungstatbestand A. Rechtsgeschäftliche GestaltungB. Vertragstypologische EinordnungC. Einordnung von Geschäften mit Token nach Funktion§ 12 ÜbertragungstatbestandA. RealaktB. Abtretung nach §§ 398, 413 BGB direkt oder analogC. Übertragung nach §§ 929 ff. BGB analogD. Übertragung nach §§ 873, 925 BGB analogE. Stellungnahme§ 13 Zusammenfassung des vierten Teils Gesamtergebnis

    One of the greatest economic and social innovations of digitisation in recent years has been the use of blockchain technology in the management and transfer of assets as tokens. Aurelia Philine Birne examines fundamental questions of private law to find out how a regulatory framework for this new technological phenomenon could be built.Survey of contentsErster Teil: Technische und begriffliche Grundlagen§ 1 Die Blockchain-Technologie A. Entstehung und ÜberblickB. Das NetzwerkC. Die Transaktion§ 2 Der TokenA. Begriff und EigenschaftenB. AnwendungsbereicheC. Status quo einer rechtlichen EinordnungD. Typologie§ 3 Zusammenfassung des ersten Teils Zweiter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token als Gattung § 4 Der Token als Rechtsgegenstand A. Der Begriff des RechtsgegenstandsB. Der Token als Rechtsobjekt§ 5 Der Token als Gegenstand von Absoluten RechtenA. Sacheigentum am Token de lege lataB. Sacheigentum am Token de lege ferendaC. Geistiges EigentumD. Sonstiges Recht an Token iSd § 823 Abs. 1 BGBE. Absolutes Recht de lege ferenda§ 6 Token als Gegenstand von Relativen Rechten§ 7 Zusammenfassung des zweiten Teils Dritter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token nach Funktion § 8 Token mit Zahlungsfunktion A. Private ZahlungsmittelB. Digitales Zentralbankgeld§ 9 Token mit Wertpapierfunktion A. Abbildung von ForderungenB. Abbildung von Sacheigentum§ 10 Zusammenfassung des dritten Teils Vierter Teil: Die rechtliche Einordnung von Geschäften mit Token§ 11 Verpflichtungstatbestand A. Rechtsgeschäftliche GestaltungB. Vertragstypologische EinordnungC. Einordnung von Geschäften mit Token nach Funktion§ 12 ÜbertragungstatbestandA. RealaktB. Abtretung nach §§ 398, 413 BGB direkt oder analogC. Übertragung nach §§ 929 ff. BGB analogD. Übertragung nach §§ 873, 925 BGB analogE. Stellungnahme§ 13 Zusammenfassung des vierten Teils Gesamtergebnis
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