Beschreibung:
„Da steht der Feind – und darüber ist kein Zweifel: dieser Feind steht rechts!“ – so Reichskanzler Joseph Wirth nach der Ermordung des Reichsaußenministers Walther Rathenau am 25.06.1922 im Reichstag. Um der terroristischen Bedrohung der jungen Weimarer Republik von rechts zu begegnen, wurde 1922 der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik geschaffen, welcher im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig tagte. Der vorliegende Beitrag umreißt die Geschichte dieses besonderen Straf- und Verwaltungsgerichts und geht der Frage nach, ob es seine zugedachte Aufgabe erfüllte oder nicht vielmehr eine einseitige Rechtsprechung gegen Kommunisten entwickelte.