Anmerkungen:
Kumulative Habilitationsschrift, enthält Zeitschriftenaufsätze
Erteilung der Lehrbefähigung: 18.01.2024
Zeitschriftenaufsätze in englischer Sprache
Beschreibung:
Wie Wirbelsäule als zentrales Achsenorgan ist mit widersprüchlichen Funktionen belegt. Einerseits wird von ihm Stabilität für die Aufrechterhaltung des Rumpfes und Protektion der im Spinalkanal liegenden Strukturen geleistet. Andererseits ist die Wirbelsäule ein dynamisches Organ, welches die Beweglichkeit des Rumpfes ermöglicht. Dies wird durch eine Kombination aus passiven (Knochen), passiv-aktiven (Bandscheiben und Ligamenten) und aktiven (Muskulatur) Strukturen ermöglicht. Das Sakrum, das einerseits den hinteren Beckenring schließt, bildet auf der anderen Seite das Fundament, auf dem die Wirbelsäule steht. Die Verbindung besteht aus einem typischen Wirbelsäulensegment mit Bandscheibe, Facettengelenken und der überspannenden monosegmentalen Muskulatur und aus ligamentären, faszialen und muskulären Verbindungen von der Wirbelsäule auf das Sakrum und das Os Ilium. Das Sakrum beinhaltet wie die Wirbelsäule neurale Strukturen, die durch den Knochen mechanisch geschützt werden. Die dynamische Balancierung des Sakrums ist im Zusammenhang mit der Körperhaltung (Sitzen, Liegen oder Stehen) zu sehen. Funktionsstörungen der Hüftgelenke und auch Veränderungen der Wirbelsäulenform haben Einfluss auf die Stellung des Sakrums. Aufgrund dieser engen anatomischen und funktionellen Beziehungen scheint eine gemeinsame Betrachtung von Sakrum und hinterem Beckenring und der thorakolumbalen Wirbelsäule als Stammskelett sinnvoll. Verletzungen der Wirbelsäule und Behandlungsansätze sind bereits im Altertum beschrieben. Die Fälle 30-33 des Edwin Smith Papyrus behandeln Wirbelsäulenverletzungen. Besonders interessant ist daran, dass in jedem Fall nach der Untersuchung des Verletzten die Frage erörtert wird, ob die Erkrankung behandelt werden kann, oder nicht. Die im Fall 30 beschriebene Verstauchung der Halswirbelsäule kann behandelt werden und es werden konkrete Behandlungen vorgeschrieben. Die im Fall 33 beschriebene traumatische Tetraplegie wird als nicht behandelbare Erkrankung eingeordnet. Dies zeigt, dass bereits im Altertum Erkrankungen in Schweregrade eingeteilt wurden und die Therapie sich daran ausrichtete [1].