Hochschulschrift:
Dissertation, Universität Bonn, 2023/2024
Anmerkungen:
Beschreibung:
Die Möglichkeit eines Teilrücktritts - also die Bewertung eines auf den versuchten Qualifikationstatbestand beschränkten Rücktrittsverhaltens - ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsfolge des 24 StGB in Bezug auf den einzelnen Qualifikationstatbestand eintreten kann, wird in dieser Arbeit untersucht. Diese Frage erfordert in einem ersten Schritt eine Auseinandersetzung mit der Begründung des Versuchsunrechts und der Rücktrittsregelung des 24 StGB. Die das Versuchsunrecht prägende Besonderheit - und gleichzeitig dessen Begründung - wird darin gesehen, dass ein Konstituent des Rechtsguts zu seiner Verletzung übergeht. Die durch den Rücktritt bewirkte Straflosigkeit begründet sich in der besonderen Versuchssituation, in deren Rahmen der Täter die von ihm in Frage gestellte allgemeine Sphäre des Rechts wiederherstellen kann. Für die speziellere Frage des Teilrücktritts ist zunächst zu klären, ob die vollständige Verwirklichung eines Qualifikationstatbestands die Möglichkeit des Teilrücktritts grundsätzlich ausschließt. Dies wird für den Großteil der Qualifikationstatbestände des StGB - im Widerspruch u.a. zur Rechtsprechung des BGH - verneint. Anschließend wird begründet, warum und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit eines Teilrücktritts für die meisten Qualifikationstatbestände besteht. Die Arbeit schließt mit einer Übertragung der gefundenen Ergebnisse auf alle "echten" Qualifikationstatbestände des StGB