• Medientyp: E-Book
  • Titel: Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht zur Beschleunigung des Windenergieausbaus : Zwischenbericht
  • Beteiligte: Militz, Saskia [VerfasserIn]; Sailer, Frank [VerfasserIn]; Plappert, Marie-Luise [VerfasserIn]
  • Körperschaft: Deutschland, Umweltbundesamt ; Stiftung Umweltenergierecht
  • Erschienen: Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, Juni 2024
  • Erschienen in: Climate change ; 2024,22
    AA-Forschungsplan des Auswärtigen Amtes
  • Umfang: 1 Online-Ressource (53 Seiten, 1,19 MB); Illustrationen
  • Sprache: Deutsch
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: Forschungsbericht
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Abschlussdatum: Juni 2024
    Literaturverzeichnis: Seite 51-53
    Sprache der Zusammenfassung: Deutsch, Englisch
  • Beschreibung: Der vom Gesetzgeber im EEG 2023 anvisierte Zubau der Windenergie an Land auf 115 GW installierte Leistung im Jahr 2030 und 160 GW bis 2040 bedarf nutzbare Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land. Neben der überregionalen staatlichen Flächenbereitstellung für den Windenergieausbau insgesamt, bedarf es auch für das jeweilige Windenergievorhaben vor Ort einer bestimmten Flächenbeschaffung und -sicherung durch die Vorhabenträger*innen. Dies betrifft nicht nur die Fläche für die Anlage selbst, sondern auch Flächen für weitere errichtungs- und betriebsbezogene Aspekte. Die dafür notwendigen Flächen resultieren dabei aus den verschiedensten Rechtsbereichen (z. B. Flächen für die Eingriffsregelung, den Artenschutz, den Bodenschutz etc.). Zu diesen Flächen gehören auch die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Im Rahmen dieses Kurzberichts werden die bauordnungsrechtlichen Abstandsregelungen für Windenergieanlagen dahingehend untersucht, ob sie zu einer unnötigen Verschärfung der Flächenkonkurrenz beitragen. Die Untersuchung zeigt, dass der Schutzzweck der Abstandsflächenregelung in der Gewährleistung eines Mindestmaßes an einer Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie der Verhinderung der Brandübertragung liegt. Bei Windenergieanlagen führen diese Vorgaben aufgrund der Anlagenhöhe zu sehr großen Abstandsflächen, die oftmals nicht auf dem eigenen Grundstück liegen und daher gesichert werden müssen. Verfahrensverzögerungen oder sogar die Verhinderung von Windenergieanlagen sind mögliche Konsequenzen, wenn die anliegenden Grundstückseigentümer*innen einer rechtlichen Sicherung auf ihren Grundstücken nicht zustimmen. Eine Aufhebung der Abstandsregelungen für Windenergieanlagen in den Landesbauordnungen scheint vor diesem Hintergrund daher empfehlenswert, auch da die Anlagen aufgrund ihrer Bauweise und ihrem Standort die Schutzwecke der Abstandsnormen im Normalfall nicht tangieren und die Freihaltung und Sicherung der Flächen quasi nicht nötig ist. Zugleich würde mit einer Aufhebung ein Beitrag zur europäischen Verpflichtung geleistet werden, „verbleibende Hindernisse für einen hohen Anteil an Elektrizität aus erneuerbaren Quellen bei der Stromversorgung abzubauen, auch Hindernisse im Rahmen von Genehmigungsverfahren“ (Art. 3 Abs. 4a Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023).

    The expansion of onshore wind energy to 115 GW in 2030 and 160 GW by 2040 targeted by the German legislator in the Renewable Energy Sources Act 2023 requires land that is suitable for the construction of onshore wind turbines. In terms of its land requirements, wind energy is in direct competition with other projects, which also require land in areas that are not subject to building regulations. The areas for wind turbines are regulated by various laws and regulations. This brief report examines the distance regulations for wind turbines under state building law and critically evaluates whether they contribute to an unnecessary intensification of competition for land. It shows that the protective purpose of the distance regulations is to guarantee a minimum level of ventilation and sunlight as well as, in accordance with their character to prevent hazards, to avoid the spread of fires between buildings. The distance regulations must also be applied to wind turbines. Due to the height of the turbines, this can lead to the need to leave open large spaces which extend far beyond the property on which the wind turbines are located. Hence, if the neighboring landowners do not agree, wind turbine projects may face considerable delays or may not be realized at all. In the light of the targets for the expansion of wind energy, one should reconsider to abolish the distance regulations for wind turbines in the state building legislation, as they do not affect the protective purposes of the distance standards due to their design and location.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang