• Medientyp: Buch
  • Titel: Kommunales Kulturrecht : [Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Kulturveranstaltungen]
  • Beteiligte: Scheytt, Oliver [VerfasserIn]
  • Erschienen: München: Beck, 2005
  • Umfang: XXVIII, 300 S.; graph. Darst; 23 cm
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 3406525504
  • RVK-Notation: PN 348 : Sonstige Einzelprobleme
  • Schlagwörter: Deutschland > Kommunale Kulturarbeit > Recht
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Literaturverz. S. [XIX] - XXVIII
  • Beschreibung: Kultur und Recht - ein ewiges Spannungsverhältnis? Rechtliche Fragen werden bei der Gestaltung unserer Kulturlandschaft oft als ärgerliches Hindernis empfunden. Dabei können Rechtskenntnisse die Kultur maßgeblich fördern, indem sie helfen, Konflikte zu vermeiden und die künstlerische und kulturelle Freiheit zu gewährleisten. Der neue Praxisleitfaden erläutert das gesamte Recht der kommunalen Kulturarbeit in einer auch für juristische Laien verständlichen Sprache. Schwerpunkte der Neuerscheinung sind: Recht der Kultureinrichtungen (z.B. Museum, Musikschule, Kunstschule, Theater, Bibliotheken, VHS, Archiv); Wahl der Rechtsform (z.B. Verein, GmbH, Stiftung) und Rechtsverhältnisse zu den Beschäftigten und Nutzern von Kultureinrichtungen; Recht der Kulturförderung (z.B. Zuwendungsrecht, Sponsoring, Spenden, Raumüberlassung); Kulturveranstaltungsrecht (z.B. Verträge mit Künstlern und Besuchern, Abgaben, GEMA, Versicherung). Praxistipps, Checklisten und Schaubilder runden das Werk ab. Der Autor Dr. Oliver Scheytt ist Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. in Bonn, sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages sowie Mitglied im Kulturausschuss des Deutschen Städtetages. Er ist ein exzellenter Kenner der Materie und durch zahlreiche Publikationen zu den Bereichen Kulturmanagement und Kulturrecht bestens ausgewiesen. Das Werk richtet sich an Leiter und Mitarbeiter von Kultureinrichtungen, Kulturdezernaten und Kulturämtern, an Kulturpolitiker, freie Kulturschaffende, private Kulturträger, Rechtsanwälte, die Kommunen beraten sowie an Lehrende und Studenten in Kulturmanagement-Studiengängen.

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