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Medientyp:
Buch;
Hochschulschrift
Titel:
Die Wehrmacht und die Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion
:
Kriegführung und Radikalisierung im "Unternehmen Barbarossa"
Anmerkungen:
Quellen- u. Literaturverz. S. [538] - 570
Beschreibung:
Klappentext: Führte die Wehrmacht 1941/42 einen "planmäßigen Vernichtungskrieg" gegen die Zivilbevölkerung, gefangene Rotarmisten und die jüdischen Bevölkerungsteile? Waren Generäle und einfache Soldaten aus eigener Initiative an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt? Welche Umstände förderten die Verwicklung in verbrecherische Politik? Diese Fragen behandelt der Autor anhand der zentralen Aspekte der deutschen Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion: der Ausbeutungspolitik, Behandlung der Kriegsgefangenen, Partisanenbekämpfung und der Beteiligung am Mord an den sowjetischen Juden. Die Besatzungspolitik im "Unternehmen Barbarossa" war das Resultat einer kontinuierlichen Radikalisierung, die zum Katalysator für die Verbrechen des NS-Regimes avancierte. Für die Verwicklung der Wehrmacht waren die unerwartete Entwicklung der militärischen Operationen, die sich verschlechternde Nachschub- und Transportlage, die sowjetische Politik der "Verbrannten Erde", die Entfesselung eines Partisanenkrieges im Rücken der Front, die Härte der Kämpfe sowie die Verschärfung des Klimas durch Verbrechen und Propaganda wesentlich. Dem standen die Erfahrungen mit einem Großteil der Bevölkerung und Hunderttausenden Kriegsgefangenen entgegen, die sich oft freundlich und aufgeschlossen zeigten. Die Radikalisierung der deutschen Methoden entsprang den außergewöhnlichen Bedingungen des deutsch-sowjetischen Krieges und einer durch Hitler und andere Stellen zielgerichtet befohlenen Verschärfung; sie war nicht das Ergebnis "ideologischer" oder "systematischer Vernichtungspläne". Eine Übereinstimmung zwischen Hitler und der Generalität ist schon bei der Vorbereitung des Feldzuges nicht feststellbar. Befehlshaber versuchten, das Massensterben unter sowjetischen Kriegsgefangenen und das Hungern der Stadtbevölkerung zu verhindern, außerdem Exzesse der Truppe bei Plünderungen oder im Partisanenkrieg zu unterbinden.