Gründlich und Actenmäßig erwiesene Lehens-Eigenschaft Derer ehemahligen Gräflich Wolffsteinischen Reichs-lehenbaren Herrschaften und Schlössern Ober- und Unter- Sultzburg auch Pyrbaum
: Mit allen und jeden ihren hohen und niedern Obrigkeiten, Gerichten, Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen auch dem Pann über das Blut zu richten, samt dem Umgeld am Berg und anderstwo auf dem ihren, desgleichen die Dörfer Mühlhausen und Bieberach [et]c. ; Folgsam Nach zeitlichen Hintrit des letzteren Grafens Christian Albrechts Anno 1740. Mit Bestand Rechtens ergriffene, Und Mit gleichen Fug bishero behauptete Possession Des Darauf seit Anno 1562. expectivirten Durchlauchtigsten Chur-Hauses Bayern Zu Rettung Sr. Kayserl. Majest., des H. Rö. Reichs und seiner eigenen Rechten