Wir der Rath, des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt, fügen jedermänniglich, ... zuwissen: Demnach bey deme bißdaher, gegen die ergangene Urtheile, in vim Revisionis fürgekommenen Transmissions-Gesuch derer verhandelten Acten, Wir zum öfftern mißfällig vernehmen müssen, wie daß, wann Partheyen, in Sachen, darinnen wegen nicht anreichender Summ die Appellation keine Statt findet
: [Geschlossen bey Rath, Franckfurt den 6. Mart. 1725.]