Unterricht für die Wundärzte, Balbierer und Bader der zur Grafschaft Ober- und Nieder-Hohenberg gehörigen Herrschaften und Orte, wie dieselbe sich zu verhalten haben, wenn sie zu Jemand berufen werden, welcher von einem tollen oder sogenannten wüthigen Hunde, oder einem andern dergleichen Thiere beschädiget worden ist