Beschreibung:
Das deutsche Parlamentsrecht unterscheidet sich von anderen Ländern durch eine ausschließliche Besonderheit: eine qualifizierte Minderheit hat das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Um einen Überblick über die Entwicklung der nationalen Besonderheiten zu gewinnen, wird zunächst die Entwicklungsgeschichte von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene aufgezeigt, bevor dann auf Niedersachsen eingegangen wird. <dt.>