Executions-Process, Wie sich alle Ambtleut, Vögt, Schultheiß, Scheffen, Pastoren, und Gerichts-Botten, auff Anruffen des Geistlichen Richters, Bey den Executionibus, in dem Ertz-Stifft Cölln, verhalten sollen
: [Von Gottes Gnaden, Wir Ernst, Erwöhlter und Bestättigter zu Ertz-Bischoffen zu Cölln, des H. Römischen Reichs durch Italien Ertz-Cantzler ... Geben in Unser Stadt Brüll, den 24. Augusti, Anno 1592.]