Karl I. Braunschweig-Lüneburg, Herzog
[Sonstige Person, Familie und Körperschaft]
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiedurch zu wissen ... daß an vielen orten auf dem Lande das Gesinde um Geld zu dienen sich weigere, und den Landmann nötige, statt des Geldes zum Lohne ihnen einige Morgen des besten Ackers bestellen und abernten zu lassen
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Medientyp:
E-Book
Titel:
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiedurch zu wissen ... daß an vielen orten auf dem Lande das Gesinde um Geld zu dienen sich weigere, und den Landmann nötige, statt des Geldes zum Lohne ihnen einige Morgen des besten Ackers bestellen und abernten zu lassen
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[Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 27sten Octobris, 1740.]
Hersteller der Reproduktion:
Berlin: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 2012
Entstehung:
Original:
SBB-PK Berlin: 43 in: Gq 12536
Anmerkungen:
Inhalt nach Katalog der SBB: Verordnung betreff die Bezahlung des Gesindes mit Geld
Vermutlich in Wolfenbüttel erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung