Tabellen zur Festsetzung der Branntweinsteuer nach dem Litermaaße jeden Gesammt-Maischraums, und zwar: A. Nach dem Satze von 3 Sgr. für 22,9 Liter bis zum Betrage von 1500 Thlr ; B. Nach dem Satze vom 2 1/2 Sgr. für 22,9 Liter bis zum Betrage von 116 1/4 Thlr
Sie können Bookmarks mittels Listen verwalten, loggen Sie sich dafür bitte in Ihr SLUB Benutzerkonto ein.
Medientyp:
E-Book
Titel:
Tabellen zur Festsetzung der Branntweinsteuer nach dem Litermaaße jeden Gesammt-Maischraums, und zwar: A. Nach dem Satze von 3 Sgr. für 22,9 Liter bis zum Betrage von 1500 Thlr ; B. Nach dem Satze vom 2 1/2 Sgr. für 22,9 Liter bis zum Betrage von 116 1/4 Thlr