Als die Gedächtniß-Predigt Des weyland Wohlgebohrnen Herrn, Herrn Johann Ernst von Schönleben, Aus Langen-Rinne, [et]c. Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Anhalt-Zerbst Hochbetrauten Gemeinden Raths und Cantzlers, wie auch Cam[m]er- und Consistorial-Praesidentens, Den 29. Martii dieses 1714. Jahres in der Kirche zu S. Bartholomæi zu Zerbst gehalten wurde, Wolte seine schuldigste Compassion gegen die hohe Leydtragende ergebenst in folgendem Carmine bezeigen Hanß Friedrich, Freyherr von Metsch