Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg . Lieber Getreuer: Nachdem Wir allerhöchst gutgefunden, (1.) durch ein allergnädigstes Edictum vom 3ten dieses ertheilte Exspectantzien auf Lehne oder andere Güther; So dan (2) durch eine allergnädigste Cabinets Ordre vom 2ten hujus . allergnädigst zu verordnen; Also empfanget Jhr von solchen Dreyen Stücken die nötige Exemplaria hiebey . : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Raht den 27. Junii / An statt und von wegen Allerhöchsglr. Seiner Königlichen Majestät. Johan Conradt Freyherr von Strünckede zu Strünckede, D. H. Becker, V. C. . ; Publ: Ordre, 1. wegen der Exspectantzien auff Lehn oder andere Güther, 2. Auff Stiffter und Canonicaten, 3. wegen der Dispensation in Ehe-Sachen