• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Eckpunkte einer möglichen landesplanerischen Steuerung
  • Beteiligte: Janning, Heinz [Verfasser:in]
  • Erschienen: Hannover: Verlag der ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung, 2012
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 978-3-88838-373-1
  • Schlagwörter: Central area retail provision and central place structure ; Resources to be protected by state planning management ; Agglomerationsverbot ; Kongruenzgebot ; Konzentrationsgebot und Integrationsgebot ; Gegenstand und Schutzgüter landesplanerischer Steuerung ; Congruence precept ; Concentration precept and integration precept ; Beeinträchtigungsverbot ; Impairment prohibition ; Differentiated retail offerings ; Agglomeration prohibition ; sortimentsmäßige Differenzierung ; zentrale Versorgungsbereiche und zentralörtliche Gliederung
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Diese Datenquelle enthält auch Bestandsnachweise, die nicht zu einem Volltext führen.
  • Beschreibung: Die vorgeschlagenen Eckpunkte empfehlen, alle Einzelhandelsgroßprojekte i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO sowie die wie ein Einkaufszentrum wirkenden Agglomerationen auch nicht großflächiger Einzelhandelsvorhaben in die landesplanerische Steuerung einzubeziehen. Wichtigstes Schutzgut ist dabei die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche. Darüber hinaus geht es um eine möglichst verbrauchernahe Versorgung, soweit diese nicht bereits durch die zentralen Versorgungsbereiche sichergestellt wird. Bei der Ausgestaltung der Festlegungen sollte zwischen nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten unterschieden werden. Kern- und Sondergebiete für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind grundsätzlich nur noch in zentralen Versorgungsbereichen auszuweisen. Eine Ausnahme von diesem Integrationsgebot ist unter engen Voraussetzungen für Einzelhandelsgroßprojekte mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten vorzusehen. Eine weitere Ausnahme ist für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten angezeigt, wenn dieser im allgemeinen Siedlungsbereich liegt und der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente begrenzt wird. Bei größeren Möbel- und Einrichtungshausvorhaben ist eine übermäßige Konzentration auf wenige Standorte zu verhindern, die eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gefährdet oder gar zerstört. Von Einzelhandelsgroßprojekten dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen (Beeinträchtigungsverbot). Zentrenschädigende Agglomerationen müssen denselben Festlegungen unterworfen und durch entsprechende Bauleitplanungen verhindert werden wie entrenschädigende Einzelhandelsgroßprojekte i. S. d. § 11 Abs 3 BauNVO. ; The suggested key points recommend that state planning management include all largescale retail projects in accordance with § 11 Para. 3 of the German Land Use Ordinance and agglomerations of non large-scale retail projects acting as ...
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