• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - die große Tarifrechtsreform?
  • Beteiligte: Böhle, Thomas [VerfasserIn]; Stegner, Ralf [VerfasserIn]; Oechsler, Walter A. [VerfasserIn]; Böhm, Monika [VerfasserIn]
  • Erschienen: München: ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, 2005
  • Sprache: Deutsch
  • ISSN: 0018-974X
  • Schlagwörter: J45 ; Arbeiter ; J21 ; Angestellte ; Tarifvertrag ; Öffentlicher Dienst ; Tariflohn ; Deutschland ; Leistungsorientierte Vergütung
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Diese Datenquelle enthält auch Bestandsnachweise, die nicht zu einem Volltext führen.
  • Beschreibung: Stellt der Tarifabschluss für Arbeiter und Angestellte von Bund und Kommunen einen Beitrag zum Einstieg in eine umfassende Neustrukturierung des öffentlichen Dienstes dar, oder wurde vor allem an den bisherigen alten Strukturen des öffentlichen Dienstes festgehalten? Für Dr. Thomas Böhle, Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände, wird "das bisherige Tarifrecht … durch ein modernes, leistungsorientiertes und transparentes Tarifrecht ersetzt, das den Anforderungen einer modernen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger gerecht wird". Auch Dr. Ralf Stegner, Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein, sieht positive Elemente: "Der Potsdamer Tarifabschluss vom 9. Februar 2005 ist der erste Baustein zur großen Tarifrechtsreform durch Einführung einer neuen Entgeltordnung, in dem auch die Gewerkschaften durchaus ihre Reformfähigkeit unter Beweis gestellt haben.… Im Detail gibt es aus Ländersicht aber auch kritisch zu hinterfragende Entscheidungen." Weitaus skeptischer ist Prof. Dr. Walter A. Oechsler, Universität Mannheim: "Die Analyse macht deutlich, dass die Tarifreform nicht die große durchgreifende Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst darstellt." Nach Ansicht von Prof. Dr. Monika Böhm, Universität Marburg, stellt der Tarifvertrag einen wichtigen Beitrag zum Einstieg in eine umfassend erforderliche Neustrukturierung des öffentlichen Dienstes dar, obwohl weitgehend an den bisherigen Strukturen festgehalten wurde.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang