Anmerkungen:
Diese Datenquelle enthält auch Bestandsnachweise, die nicht zu einem Volltext führen.
Beschreibung:
Im November veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zu den Vergaberegeln von insgesamt 120 bzw. 300 MHz Funkspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz, die im Frühjahr 2019 versteigert werden. Torsten J. Gerpott, Universität Duisburg-Essen, stellt die Auflagen zur Frequenznutzung vor und analysiert, inwiefern sie sich von den Bestimmungen unterscheiden, die die Behörde im September zur Diskussion gestellt hatte.