• Medientyp: Bericht; E-Book
  • Titel: Prioritäten für eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU
  • Beteiligte: Brandi, Clara [Verfasser:in]
  • Erschienen: Bonn: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), 2021
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: https://doi.org/10.23661/as5.2021
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Diese Datenquelle enthält auch Bestandsnachweise, die nicht zu einem Volltext führen.
  • Beschreibung: Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) als Teil ihres klimapolitischen Fit-for-55-Pakets vorgestellt. Die EU-Kommission hatte dieses handelspolitische Instrument 2019 im Rahmen des Green Deals angekündigt, um ambitioniertere klimapolitische Ziele umsetzen zu können, ohne dass energieintensive Sektoren ihre Emissionen ins Ausland verlagern (Carbon Leakage). Die CBAM-Vorlage sieht vor, Einfuhren in bestimmten energieintensiven EU-Sektoren mit einer zum CO2-Gehalt proportionalen Abgabe zu belasten: Der CBAM-Entwurf erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem dahingehend, dass Importeure für im Ausland erworbene Güter aus besonders energieintensiven Sektoren (Stahl, Zement, Strom, Dünger und Aluminium) zum Kauf von CO2-Zertifikaten auf Basis von Emissionsdaten aus dem Ausland verpflichtet werden. Der CBAM soll vor allem eine ambitionierte Klimapolitik der EU befördern. Doch die aktuelle EU-Vorlage erweckt den Eindruck, dass es in erster Linie um die Verbesserung der heimischen Wettbewerbsfähigkeit geht - auf Kosten klimapolitischer Effektivität und auch auf Kosten einer entwicklungspolitischen Perspektive. Die Gesetzesvorlage muss nun im Detail durch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ausbuchstabiert werden. Dabei müssen neben der klimapolitischen Effektivität und der Vereinbarkeit mit WTO-Recht die Auswirkungen auf die europäischen Handelspartner und insbesondere auch die armen Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Für viele Entwicklungsländer sind infolge des CBAM zusätzliche Exportkosten zu erwarten. Die EU sollte die damit verbundenen Nachteile für Entwicklungsländer sorgfältig bewerten und auf eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CBAM hinwirken. Der CBAM sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren der EU entsprechend nachgebessert werden. Die EU muss sicherstellen, dass arme Länder nicht negativ vom CO2-Grenzausgleich belastet werden. Least developed Countries (LDCs) sollten vom CBAM ausgenommen ...
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