• Medientyp: Bericht; E-Book
  • Titel: Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit
  • Beteiligte: Knize, Veronika [Verfasser:in]; Wolf, Markus [Verfasser:in]; Wolff, Joachim [Verfasser:in]
  • Erschienen: Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 2022
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: https://doi.org/10.48720/IAB.FB.2217
  • Schlagwörter: psychische Verfassung ; Jobcenter ; Lebensbedingungen ; Grundsicherung
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Diese Datenquelle enthält auch Bestandsnachweise, die nicht zu einem Volltext führen.
  • Beschreibung: Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB) II werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Soweit erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht ohnehin ihren gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen, sollen Sanktionen sie zur Mitwirkung bewegen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Sanktionstypen unterschieden: Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen werden dadurch ausgelöst, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen. Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen als der Meldepflicht treten ein, wenn beispielsweise Personen eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmeteilnahmen nicht beginnen bzw. fortführen. Während für Meldeversäumnisse eine Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen ist, führten andere Pflichtverletzungen bis zu einem Sanktionsmoratorium, das im Juli 2022 in Kraft trat, zu einer höheren Leistungsminderung. Diese belief sich im Zeitraum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019 bis vor dem Eintreten des Sanktionsmoratoriums im Juli 2022 auf grundsätzlich 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate; allerdings konnte nach dem Urteil die Dauer bei nachträglicher Erfüllung der Pflichten verkürzt werden. Vor November 2019 waren hingegen für unter 25-Jährige schon bei einer ersten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres und für ab 25- Jährige bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres sehr viel höhere Minderungsbeträge vorgesehen. [.] ; In German public discourse, benefit sanctions of the Social Code II (SC II) are a controversial topic. If recipients of unemployment benefit (UB) II would not comply with the benefit rules of the SC II anyway, benefit sanctions provide an incentive to comply with these rules. Broadly speaking, two types of benefit sanctions exist: 1) Mild sanctions due to missing appointments with the job centre or appointments for medical or psychological examinations; 2) ...
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