Ein Vertrag, in dem sich ein Landwirt verpflichtet, gegen Entgelt Deich- und Uferfl�chen durch Schafbeweidung zu pflegen, ist kein Landpachtvertrag. Eine Fortsetzung des Vertragsverh�ltnisses kann nicht auf Grundlage des � 595 BGB geltend gemacht werden. Keine Fortsetzungsanspr�che nach � 595 BGB
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Medientyp:
E-Artikel
Titel:
Ein Vertrag, in dem sich ein Landwirt verpflichtet, gegen Entgelt Deich- und Uferfl�chen durch Schafbeweidung zu pflegen, ist kein Landpachtvertrag. Eine Fortsetzung des Vertragsverh�ltnisses kann nicht auf Grundlage des � 595 BGB geltend gemacht werden. Keine Fortsetzungsanspr�che nach � 595 BGB
Erschienen:
Springer Science and Business Media LLC, 2004