Verurteilung Deutschlands wegen mangelhafter Umsetzung der Art. 6 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1, 12, 13, 16 FFH-RL durch §§ 10, 18, 36, 42, 43 BNatschG und Landesfischereirecht. Zur Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben außerhalb geschützter Gebiete, zum Begriff der Projekte und Pläne und absichtlichen Beeinträchtigung von Lebensstätten sowie 32 Pflanzenbeständen durch Pflanzenschutzmittel