Beschreibung:
<jats:title>Zusammenfassung</jats:title><jats:p>Der Kormoran ist derzeit in den meisten Flächenstaaten Deutschlands nach den Vorgaben sogenannter
Kormoranverordnungen jagdbar in einem weiten Sinne, obwohl er dem Tötungsverbot der Vogelschutzrichtlinie
(RL 2009/147/EG) unterfällt. Die Verordnungen sehen insofern Ausnahmen vom generellen Tötungsverbot
des BNatSchG insbesondere aus Gründen des Schutzes von Fischfauna und Fischereiwirtschaft vor. Der
vorliegende Beitrag nimmt die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe der Kormoranverordnungen
in den Blick und setzt sich dabei auch mit der praktisch sehr bedeutsamen Frage nach dem Verhältnis
des TierSchG zum BNatSchG auseinander.
</jats:p>