Beschreibung:
<jats:p> <B>Ziel:</B> In einem Überblick wird die Entwicklung der Rechtsprechung zunächst des Reichsversicherungsamtes und später des Bundessozialgerichts zur Anerkennung der Alkoholabhängigkeit als Krankheit im Sinne des Sozialrechts – vornehmlich des Sozialversicherungsrechts – und gesetzliche Leistungsbeschränkungen bei Fällen fehlender Eigenverantwortung aufgezeigt. </P><P> <B>Methodik:</B> Geprüft wird in einer Textanalyse, inwieweit sich die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung entsprechen und welche Resonanz sie in der Rechtspraxis gefunden haben. </P><P> <B>Ergebnisse:</B> Die Rechtsprechung hat durch die Anerkennung der Abhängigkeit als Krankheit im Sinne des Sozialrechts die Abhängigen wie alle anderen Kranken in den sozialversicherungsrechtlichen Schutz einbezogen. </P><P> <B>Schlussfolgerungen:</B> Mit der Gleichstellung der Abhängigkeit als Krankheit ist der erforderliche Wandel abgeschlossen. Es gilt nun, in Zeiten der Sparzwänge einem möglichen Rückschritt vorzubeugen. </jats:p>