Beschreibung:
Mit seinem Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt. Mit dem wertabhängigen Verfahren, dem Bundesmodell, wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuerreform umzusetzen. Eine Herausforderung der neuen Gesetzesregelung wird aber sein, mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.