Beschreibung:
<jats:title>Abstract</jats:title>
<jats:p>Die Düsseldorfer Gerichte beschäftigt seit einiger Zeit in hohem Maße der Zusammenbruch der Girmes AG, der durch das Abstimmungsverhalten eines Stimmrechtsvertreters beider Abstimmung über einen Sanierungsvorschlag (mit)verursacht worden ist. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den gesellschaftsrechtlichen und den allgemeinen zivilrechtlichen Tatbeständen, die als Grundlage für eine eigene Haftung des Stimmrechtsvertreters in Betracht kommen </jats:p>