Beschreibung:
Abstract Nach der Verständigung vom 17. Juli 2001 zwischen der Bundesregierung und der EG-Kommission muss die Gewährträgerhaftung entfallen, die Anstaltslast durch eine normale marktwirtschaftliche Eigentümerbeziehung ersetzt werden (vgl. hierzu auch den Beitrag von Wiesel, Sparkassen und Landesbanken auf dem Prüfstand des europäischen Wettbewerbsrechts, ZBB 2002, 288 in diesem Heft). Für die Sparkassen/Landesbanken ist von strategischer Bedeutung, in welchem Umfang die für einen Übergangszeitraum weiter tolerierte Gewährträgerhaftung ihnen das bisherige „Top-Rating" und damit günstige Refinanzierungskonditionen am Kapitalmarkt sichern kann. Der Beitrag untersucht daher insbesondere die Problematik, inwieweit die im Rahmen der anstehenden Reform des jeweiligen Landesrechts übergangsweise fortgeltende Gewährträgerhaftung im Sinne der sofortigen Erfüllung der Verbindlichkeiten am Fälligkeitstag (timeliness of payment) geregelt werden soll und das Verhältnis dieser Reformpläne zur Verständigung mit der Kommission. Der Autor ist der Auffassung, dass vor allem die zuletzt in Nachverhandlungen am 28. Februar 2002 erreichten Präzisierungen entgegen den öffentlichen Verlautbarungen der öffentlichen Kreditinstitute eine baldige Inanspruchnahme der Gewährträger auf Zahlung gerade ausschließen.