• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Wie smart darf Polizeiarbeit eigentlich werden?
  • Beteiligte: von Lucke, Jörn
  • Erschienen: Nomos Verlag, 2020
  • Erschienen in: Verwaltung & Management
  • Sprache: Nicht zu entscheiden
  • DOI: 10.5771/0947-9856-2020-3-107
  • ISSN: 0947-9856
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: <p>Smarte Objekte, cyberphysische Systeme und Anwendungen auf Basis von künstlicher Intelligenz eröffnen den Polizeikräften neuartige Möglichkeiten. Das Internet der Daten, das Internet der Dinge, das Internet der Dienste und das taktile Internet werden die Polizeiarbeit substantiell verändern und disruptive Wirkungen mit sich bringen. Zu denken ist etwa an Smartphones, Body-Cams, Polizeidrohnen, Tatortscans, datenbasierte Einsatztaktiken, Robocops oder smarte Sicherheitssysteme. Dies mag die Arbeit von Polizisten und anderen Ordnungskräften bereichern und verbessern. Staatliche Sicherheitskräfte müssen sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze und das Polizeirecht halten. Eine smarte Polizeiarbeit könnte jedoch noch sehr viel tiefer wirken und mit smarter Überwachung massiv in die bisher respektierte Privatsphäre der Bürger eingreifen. Wie smart darf Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat werden, ohne dass gegen die in der Verfassung festgelegten Grundrechte verstoßen wird? </p>