• Medientyp: E-Book
  • Titel: Bulgariens administrative Neugliederung: die Einführung von neuen Verwaltungseinheiten und Planungsregionen als Vorbereitung auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft
  • Weitere Titel: The administrative restructuring of Bulgaria: the introduction of new administrative units and planning regions as preparation for future EU membership
  • Beteiligte: Ilieva, Margarita [VerfasserIn]; Waack, Christoph [VerfasserIn]; Schmidt, Carola [VerfasserIn]
  • Erschienen: 2002
  • Sprache: Deutsch
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: Bulgarien ; Südosteuropa ; Verwaltung ; Reform ; regionale Entwicklung ; EU-Beitritt ; politisch-administratives System ; Planung
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Veröffentlichungsversion
    begutachtet
    In: Europa Regional ; 10.2002 (2002) 1 ; 28-37
  • Beschreibung: In der Republik Bulgarien ist zum 1.1.1999 eine neue administrative Gliederung in Kraft getreten. Damit sollen zwei Ziele verfolgt werden: Zum einen soll sie zur Dekonzentration des staatlichen Einflusses auf der regionalen und lokalen Ebene beitragen. Gleichzeitig sollen die verbleibenden staatlichen Verwaltungsaufgaben auf der regionalen Ebene optimiert werden. Von der Verwaltungsreform sollen also auch regionalökonomische Impulse ausgehen. Die aktuelle Neugliederung ist zweistufig -Bulgarien wurde in 28 Gebieten (oblasti) unterteilt, die sich wiederum in 262 Gemeinden (obschtini) untergliedern- und steht in direktem Zusammenhang mit den erfolgten Veränderungen in der Regionalpolitik. Am 11.3.1999 trat nach Verabschiedung durch das Parlament ein Gesetz zur Regionalentwicklung in Kraft. Dieses erste Gesetz zur Regionalentwicklung Bulgariens ist darauf gerichtet, Voraussetzungen für eine nachhaltige und ausgeglichene Entwicklung der einzelnen Gebiete des Landes zu schaffen. Ziel des Gesetzes ist es, die zwischenregionalen Beschäftigungs- und Einkommensunterschiede zu reduzieren sowie die regionale Entwicklung und grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Die aktuelle Aufteilung Bulgariens in sechs Planungsregionen ist das erste Regionalisierungskonzept, das von offizieller Seite für die Regionalentwicklung des Landes eingesetzt und zukünftig bei der Planung und Lenkung der Entwicklungsprozesse eine wichtige Rolle spielen wird. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regionalentwicklung werden besondere Maßnahmen für benachteiligte Regionen ergriffen. Aufgrund festgelegter Kriterien trifft der bulgarische Ministerrat Entscheidungen über die Ausweisung von Regionen der zielgerichteten Förderung, die für vier unterschiedliche Bereiche ausgewiesen werden können: Wachstumsregionen, Entwicklungsregionen, Grenzregionen und Problemregionen. Das Ziel all dieser Bemühungen zur regionalen Entwicklung im Rahmen der dargestellten Neugliederung der administrativen Einheiten und der Ausweisung von Entwicklungsregionen im Zuge des Gesetzes zur Regionalentwicklung stellt letztlich die vollständige Integration Bulgariens in die Europäische Union dar.
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