• Medientyp: E-Book
  • Titel: Aktenanalyse in der kriminologisch-geschichtswissenschaftlichen Forschung zum Strafrecht. Polizeiliche Aufzeichnungen über männliche Homosexuelle im Paris des 18. Jahrhunderts
  • Weitere Titel: Analysis of Records in Historical Research on Criminal Law. Criminal Records on Male Homosexuality in Paris in the 18th Century
  • Beteiligte: Taeger, Angela [Verfasser:in]
  • Erschienen: 2002
  • Sprache: Deutsch
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: Strafrecht ; Quellenanalyse ; Kriminologie ; Mann ; Frankreich ; Aktenanalyse ; 18. Jahrhundert ; historische Sozialforschung ; Polizei ; Homosexualität ; serielles Schrifttum ; Konstitutionsanalyse im Längsschnitt ; konkurrierende Definitionsmächte ; Ego-Dokument ; lebensweltliche Normaneignung ; männliche Homosexualität ; serial sources ; longitudinal section of a determination analysis ; conflicting bodies of definition ; ego-document ; experience-based adoption of norms ; fuentes seriadas ; corte longitudinal de un analisis conclusivo ; cuerpos de definicion conflictivos ; [...]
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Veröffentlichungsversion
    begutachtet
    In: Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research ; 3 (2002) 1 ; 15
  • Beschreibung: Akten, in Serien überliefertes Schriftgut der neueren Geschichte, gelten der Geschichtswissenschaft traditionell als solideste, häufig einzige Datenbasis, um die Genese bürokratisierter Machtausübung zu erhellen. Für strafrechtsgeschichtliche Längsschnitte, für Untersuchungen von Definitionsprozessen, von Kontinuitäten und Brüchen im Zuge der Konstitution von Norm bzw. Abweichung, ist die Aktenanalyse folglich zentral. Darüber hinaus sind Akten geeignete Quellen, ist ihre kontext- und inhaltsanalytische Sichtung ein gangbarer Weg, um den monolithisch erscheinenden Komplex justitieller Definitionsmacht in seiner interaktiven Vielschichtigkeit oder Kontingenz zu erfassen: Querschnittsanalysen von Aktenbeständen aller an der Definition eines Normbruchs beteiligten Instanzen belegen zum einen höchst unterschiedliche, zuweilen konkurrierende Motive und Ziele der legislativ, jurisdiktionell und polizeilich-administrativ Definierenden. Zum anderen können Strafrechtsakten nach Prüfung ihrer rhetorischen Absichten als Ego-Dokumente re-interpretiert werden. Nicht nur in Zitaten und Paraphrasen von Selbstzeugnissen der Inkriminierten, auch durch die Rekonstruktion eines Tathergangs geben sie Aufschluss über die – ebenfalls definitionsmächtige – lebensweltliche Aneignung strafrechtlicher Normen. Am Beispiel legislativer, gerichtlicher und polizeilicher Akten zur männlichen Homosexualität im Paris des 18. Jahrhunderts erläutert der Beitrag diese drei Interpretationsmöglichkeiten strafrechtlichen Aktenmaterials.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang
  • Rechte-/Nutzungshinweise: Namensnennung (CC BY)