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  1. Koenen, Abraham von [Other]

    In dem Codice Fridericiano ist Part. 3. Tit. 30. §. 12. demjenigen, dem Eyd deferirt wird, den Anschein nach erlaubet worden, das Delatum Juramentum durch einen per speciale Mandatum Bevollmächtigten Advocaten abzuschweren. ... Man hat derhalben nöthig gefunden, solches Gesetz auf eingelauffene Königliche allergnädigste Verordnung vom 30. Janauary a. c. zu declariren : Cleve, den 13. February 1750. Vigore Commissionis Specialis. v. Koenen

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    [S.l.], 1750 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  2. Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Ob gleich im Codice Fridericiano ist P. 3. Tit. 4. in Sachen, welche von den Unter-Gerichten an hiesige Regierung per modum appelationis devolviren, nicht allein dem Appellanten, sondern auch dem Appellaten, mithin beyden Theilen eingebunden ist, vor Ablauff der 4. Wochen einen Advocaten bey dem Judicio ad quod anzuordnen, denselben mit behöriger Vollmacht ... zu versehnen und zugleich ... zu instruiren; So ist doch solches bishero in hiesigen ... Provintzen ... verabsäumet ... Man hat derohalben zur Vorbeugung dieser Unordnung nöthig erachtet, vermöge einen allgemeinen Bescheides ... bekandt zu machen : Signatum Cleve im Regierungs-Rath den 13. February 1750.

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    [S.l.], 1750 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  3. Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Ob gleich nach der Ordnung von selbst sich verstehet, daß dem Appellanten obliege, in der Justifications-Schrifft summam appellabilem vel revisibilem gebührend darzuthun; mithin auch in hoc puncto Formalia Appellationis vel Revisionis zu justificiren; So ist ... dieses von hiesigen Advocaten fast gäntzlich aus der Acht gelassen worden; Man findet derhalben nöthig, solches denenselben nochmahlen einzubinden : Signatum Cleve im Regierungs-Rath den 10. Decembris 1749.

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    [S.l.], 1749 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  4. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Es ist vermöge des in hiesigen Clev- und Märckischen Provintzen publicirten gemeinen Bescheides von 22. Januar. 1751 sämtlichen Advocaten, sowohl bey Unserer hiesigen Regierung, als auch bey denen Unter-Gerichten nachdrücklichst eingebunden worden, gleich Anfangs des Processes von ihren Partheyen nach Vorschrifft des ... Formulars vom 1. Sept. 1750. zureichende Information, betreffend die wahre Beschaffenheit der Sache, einzufordern : Signatum Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 28. Augusti 1752.

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    [S.l.], 1752 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  5. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Die Berlinische Kauffmannschafft hat wegen Einschränckung des Beweises Ihrer Handlungs-Bücher und daß Ihnen allenfalls nach Verlauff der gesetzten Frist, die Eydes-Delation möge nachgelassen werden, allerunthänigste Vorstellung gethan, worauf Wir sie folgender gestalt beschieden : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 1. Marty 1753.

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    [S.l.], 1753 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  6. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem noch einige Unordnungen bey dem Pupillen-Wesen von Zeit zu Zeit angemercket, und nunmehro verspüret worden, daß solches aus Mangel einer richtigen Norm herrühre, dergleichen aber erst neulich dem Mindisch-Ravensbergschen Pupillen Collegio vorgeschrieben, und dann der Inhalt solcher zwarn auf Minden gerichteten Verordnung, auch auf hiesige Provintzen .... applicabel befunden ... Als habt Ihr nach sothaner Unserer .... Verordnung de dato Berlin 13. Decbr. a. p. Euch ... zu achten : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 15. January 1753.

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    [S.l.], 1753 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  7. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir allerhöchst zu Unserem besonderen Mißfallen in sichere Erfahrung gekommen, wie daß Unser vorhin bereits ergangenes und wiederholentliche Verbot, daß nehmlich keiner Unser Vasallen und Unterthanen sich unternehmen soll, auf ausländische Universitæten zu studiren, sondern vielmehr seine Studia auf einheimischen Universitæten zu treiben, und zu absolviren, solches dennoch zum Theil nicht gehörig observiret worden ... Wir befehlen euch ..., dieses ... Verbot gehörig zu publiciren : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 15. Juny 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  8. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir durch eine allerhöchste Cabinets-Ordre de dato Potzdam den 20. Nov. a c. Uns in Gnaden declariret haben: Daß so viel diejenige Enrollirten anbetrifft, welche bereits würcklich bey denen Regimentern ... einrangiret seyn ... solche unter der Jurisdiction der Regimenter, wohin sie gehörig, stehen und bleiben müssen ... Als befehlen Wir Euch ... darnach ... zu achten : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 18. December 1752.

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    [S.l.], 1752 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  9. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Wir haben aus denen eingekommenen Actis und sonsten Uns vorgebrachten Beschwerden mißfällig wahrgenommen, daß bey Subhastationen von denen mehresten Unter-Gerichten unförmlich verfahren, und die in denen Ordnungen vorgeschriebene Formalia nicht ... beobachtet worden ... Als werdet Jhr hiemit nochmals .... gewarnet, bey allen ... Subhastationen mit mehrerer Behutsamkeit zu verfahren : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 16. Novembr. 1752.

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    [S.l.], 1752 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  10. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Lieber Getreuer! Nachdem Wir allergnädigst gut gefunden haben, daß die in abgängigen oder ausländischen Müntz-Sorten ausgestellte Obligationes bis zum ersten Juny a. c. in neues Berlinische courant Geld umgeschrieben werden ... Als befehlen Wir euch ... Unsere höchste Intention ... bekannt zu machen : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 1. February 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  11. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Lieber Getreuer! Nachdem Wir aus bewegenden Ursachen, und vermittelst einer hohen Cabinets-Ordre vom 29. Decembr. verwichenen Jahrs, wegen An- und Verkauffs der Adelichen Güthern ... zu verordnern, allergnädigst gut gefunden haben, daß diejenige Land-Güther, welche itzo schon in Bürgerlichen Händen sind ... darinnen verbleiben, und ... künfftige an Personen Bürgerlichen Standes wieder verkauffet werden können, da hergegen ... keine Güther, so denen hiesigen alten Adelichen Familien zuständig sind, verkauffet werden sollen, dafern Wir nicht ... Consens dazu ertheilen : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 4. February 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  12. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Lieber Getreuer! Nachdem Wir sub dato Berlin den 22. Decbr. a. p. bey vorgekommenen Umständen ... resolviret und gutgefunden, daß in denenjenigen Fällen, wann eine Subhastation blos ad eruendum verum pretium gesuchet wird, und solche mithin voluntaria ist, als zum Exempel bey Auseinandersetzung von Eltern, Kindern und Geschwistern [et]c. bey denen vorhin gebräuchlichen Terminis von 3. Monathen gelassen werden solle; So befehlen wir Euch ... solche hinführo bey allen Subhastationibus, welche voluntariæ sind, nicht allein ... zu beobachten : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 25. January 1753.

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    [S.l.], 1753 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  13. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Lieber Getreuer! Wir haben unterm 4. Augusti 1750 eine allgemeine Ordnung vor das Hertzogthum Schlesien, wornach die Land- und Hypothequen-Bücher über unbewegliche Güther zur Sicherheit der Eigenthümer und Creditorum einzurichten sind, im Druck gehen lassen ... So haben Wir sub dato Berlin den 25. Sept. a. p. allergnädigst verordnet, daß solches in diesen Provintzen gleichfalls gehörig beobachtet werden solle; ... Als befehlen Wir Euch ... die nöthige Exemplaria anzuschaffen : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 25. January 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  14. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. [et]c. Lieber Getreuer! Nachdem Wir angemercket haben, daß durch Ansetzung der Brüchten-Straffen in Gold-Gülden viele Unordnungen bey denen Brüchten-Rechnungen sich ergeben haben; Als ergehet hiemit ... Unser ... Befehl, daß künfftighin die Straffen ... in Rthlrn. dictiret, und berechnet werden sollen : Geben in Unserem Regierungs-Rath den 15. Juny 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  15. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. [et]c. Lieber Getreuer! Ob zwar in der unterm 29. Novembr. 1727. emanirten Erläuterung über das am 17. May 1719. ausgegangene Edict, wie es, wenn Gelder zu deponiren, damit zu halten, §. 19 bereits versehen, daß ... zu Unserer Straff-Casse fliessende pro Cent Gelder ... zu Berlin gültigen Müntz-Sorten ... übermachet werden sollen ... So werdet Jhr hiedurch befehliget, darnach .... zu achten. : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Rath den 24. May 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  16. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [etc. [et]c. Lieber Getreuer! Nachdem die bey Uns immediate zu übergebende General-Designation sämtlicher in Unsern Landen Copulirten, Gebohrnen und Verstorbenen, zu Unserm besondern Mißfallen sich ... verzögert ... Als befehlen ... Wir hiemit ... daß künfftighin in medio Decembris sothane Special-Tabelle ... verfertiget ... werden solle : Gegeben Cleve in Unserm Regierungs-Rath den 23. Marty 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  17. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friederich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Unsere in dieser Provintz bereits ausgelassene allergnädigste Müntz Edicten sich auf ein Haupt-Edict vom 14. July 1750 beziehen, und Wir daher ... gutgefunden, dieses gleichfalls .... publiciren zu lassen; Als empfanget Jhr davon die nöthige Exemplaria : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Rath den 6 January. 1752.

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    [S.l.], 1752 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  18. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friederich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir aus höchst-eigener Bewegung ... gutgefunden, das Verboth, daß Unsere Landes-Kinder bloß auf einheimischen und gar nicht mehr auf fremden Universitäten, Gymnasiis und Schulen studiren sollen, in Betracht deren bisherigen vielen Contraventionen mittelst des hiebey gehenden Edicts zu erneueren; Als befehlen Wir ... dasselbe ... publiciren und affigiren zu lassen : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Rath den 21. September 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  19. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friederich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir das jüngsthin ... erlassene Verboth, daß hinfüro in Unsern hiesigen Residentzien kein in fremden Diensten stehender Officier ohne vorhergehende Anzeige ... getrauet werden solle; nunmehro mittels .... Cabinets-Ordre ... dergestalt extendiret haben, daß kein Geistlicher ... mit dem Aufgeboth und Copulation ... verfahren solle, ehe und bevor er ... dazu Erlaubniß erhalten haben wird : Gegeben Cleve in Unserm Regierungs-Rath den 30. Novembr. 1751.

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    [S.l.], 1751 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018

  20. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Raesfeld, Johann Peter von [Other]; Koenen, Abraham von [Other]

    Von Gottes Gnaden, Friederich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir sub dato Berlin den 14. Jan. a. c. ... gut gefunden, die Succumbentz Gelder, wann bey Unserer Clev-Märckischen Regierung Revisio gesuchet wird, und keine Summa revisibilis ... vorhanden ist, nach der in der Schlesischen Instruction vorgeschriebenen Summe ... fest zu setzen, im Fall nemlich tres Conformes erfolget sind; Als habt Jhr ein solches mittelst Publication ... bekandt zu machen : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Rath den 3. Februarii 1752.

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    [S.l.], 1752 ; [Online-Ausg.], Halle, Saale: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2018