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  1. Colloredo-Mannsfeld, Ferdinand von [Author] ; Frank, Peter Anton von [Other]; Neubauer, Konrad [Printer]

    Kaiserlich-allergnädigstes Hof-Ratifikations-Dekret an die Hochlöbliche allgemeine Reichsversammlung zu Regensburg, de dato Wien den 15ten Hornung 1796. Die anderweite Verwilligung erklecklicher römermonatlicher Beyträge betreffend : Dictatum Ratisbonae, die 24. Februarii 1796. per Moguntinum

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    Regensburg: Neubauer, [1796]

  2. August Speyer, Bischof [Author]

    Von Gottes Gnaden Wir August, Bischof zu Speier, Probst der gefürsteten Probstei Weissenburg, ... Unsern günstig- und gnädigen Gruß : Mehr als jemals hätten Wir wünschen mögen, Uns einer Beschwerde gegen das Kaiserliche und Reichs-Kammer-Gericht, wegen solcher Gegenstände enthoben zu sehen, ... Die Herren und Dieselben belieben in Erwegung zu ziehen, daß ... ohne landesherrliche Einwilligung aus einem Orte in das andere willkürlich wandern dörfe, sondern in dem Orte, ... verbleiben müße; [Bruchsal den 12ten Jänner 1791 ...]

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    [Bruchsal], [1791]

  3. Ernst II. Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog [Other]

    Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen jedermänniglich zu wissen: Obschon wegen Versorgung der Armen in Unserm hiesigen Fürstenthume und Abstellung alles Bettelwesens in den Landes-Gesetzen durch Uns ... getroffen worden... Endzweck bisher immer unerrreicht geblieben ... Regulativ, die Armen-Anstalten in dem Fürstenthum Altenburg betreffend : [So geschehen Altenburg den 5ten September 1796.]

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    [S.l.], 1796

  4. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Effenbahrt, Hermann Gottfried <II.> [Printer]

    Edict, wegen Anweisung des Holtzes, welches einige von Adel und andere Particuliers, vermöge der auf ihren Gütern haftenden Gerechtigkeit, aus Königl. Forsten erhalten, und wegen der, von denselben, in Ansehung des trockenen Feuer-Holtzes zu beobachtenden gewöhnlichen Holtz-Tage : De Dato Berlin, den 11. Martii 1772.

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    Stettin: Effenbart, 1772

  5. Stammer, Hieronymus Friedrich von [Other]; Friedrich August I. Sachsen, König [Other]; Romanus, Karl Franz [Other]

    Demnach der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich August, Hertzog zu Sachßen ... in Betracht derer mancherley Beschwerlichkeiten, welche bey denen, ohnehin Dero Unterthanen dermahlen hart drückenden Calamitaeten, annoch aus dem gehemmten Umlauff der Baarschafft entstehen

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    [Budißin]: [Verlag nicht ermittelbar], [1768]

    Saxon Bibliography (Sächsische Bibliografie)

  6. Friedrich II. Preußen, König [Author] ; Korn, Wilhelm Gottlieb <I.> [Printer]

    Edict, daß denen, im souverainen Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz, mit unbeweglichen Gütern angesessenen Vasallen und Unterthanen, zu Abtragung ihrer Schulden, eine dreyjährige Frist verstattet, und die davon zu entrichtenden Zinsen, nicht höher als zu 6 pro Cent bezahlet werden soll : De Dato Schweidnitz den 1sten August 1765.

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    Breßlau: Korn, 1765

  7. Xaver Sachsen, Prinz [Other]; Poigk, Hans Christoph von [Other]

    Wjr, Xaverius, von Gottes Gnaden, Königlicher Printz von Pohlen und Littauen [et]c. Hertzog zu Sachßen ... Entbiethen hierduch allen Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft .... Unsern Gruß, Gnade und geneigten Willen; Und fügen denenselben hiermit zu wissen: Wasmassen ... wegen alleiniger Einführung und Gebrauch des Hällischen Pfänner-Saltzes in besagtem Churfürstenthum und Landen, nachdrückliche Edicta ... erlassen worden : So geschehen und geben zu Dreßden, am 10. Januar. 1765.]

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    [S.l.], 1765

    Saxon Bibliography (Sächsische Bibliografie)

  8. Grass, Karl Wilhelm [Printer]

    Edict, Daß alle Vergütigungen nach denen Königlichen Cammer-Assignationen an die verunglückte Unterthanen bezahlet, Und unter keinerley Vorwand an die Grund-Herrschafften ... verabfolget werden sollen : Und Daß keine extraordinaire Anlage oder Ausschreibung soll verstattet seyn, Die nöthige gemeine Kosten aber nicht anders als nach vorgängiger Approbation der Grund-Herrschafft ... angeleget werden; Breßlau, den 6. Octobr. 1748

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    Breßlau: Graß, 1748

  9. Friedrich II. Preußen, König [Author] ; Schweickhardt, Wolfgang Michael [Printer]

    Königlich-Preußisches Edict, wie es in dem Souverainen Hertzogthum Schlesien und der Graffschafft Glatz wegen des Abschosses und Detracts, von denen ausser Landes zu transportirenden Vermögen und Erbschafften, hinführo zu halten und was dabey überhaupt zu beobachten sey : Berlin de dato 24. Decembr. 1751

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    Glogau: Schweickhardt, 1751

  10. Friedrich II. Preußen, König [Other]; Cocceji, Samuel von [Other]

    Von Gottes Gnaden Friedrich König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ... Unsere Freundschafft auch gnädigen Gruß zuvor ... Wir haben seit einiger Zeit verschiedentlich wahrgenommen, daß in unseren Schlesischen Landen, auch die gröbsten Delinquenten, wann ... Lebens-Straffe zuerkannt worden, sich beygehen lassen, Recursum ad gratiam zu nehmen : [Berlin den 18. Martii 1752]

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    [Berlin], [1752]

  11. Friedrich II. Hessen-Kassel, Landgraf [Author]

    Wir von Gottes Gnaden Friedrich, Landgraf und Erb-Printz zu Hessen, Fürst zu Hersfeldt, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain : Uhrkunden und bekennen hiermit und in Krafft dieses Briefs: Demnach Wir, auf erfolgten Unsern Uebergang zu der Römisch-Catholischen Religion ... den wohlerwogenen Entschluß genommen ... Unsere jetziege und zukünfftige Fürstl. Kinder ... Evangel. Reformirten Religion erzogen ...

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    [S.l.], 1754 ; Cassel, 1754

  12. Friedrich Wilhelm I. Preußen, König [Other]; Gäbert, Christian Albrecht [Printer]

    Edict, Welcher gestalt Die Lehrer und Prediger zu verfahren haben, Wann sie Jemanden irriger Lehre, oder der Heucheley verdächtig halten: Imgleichen, Daß keine Weltliche Sachen oder Beurtheilungen der Königlichen Dispositionen in politicis & ecclesiasticis auf die Catheder und Kantzeln gebracht werden sollen : De Dato Berlin den 23. Septembris 1737

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    Berlin: Gäbert, 1737