Description:
Die HRK empfiehlt ihren Mitgliedshochschulen, unter dem Aspekt der Profilbildung eine aktive Schutzrechtspolitik zu betreiben und dabei dem Patentschutz in Zusammenarbeit untereinander und mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bersondere Aufmerksamkeit zu widmen. Patentbeauftragte, die unmittelbar der Hochschulleitung oder dem Senat berichten, sollten möglichst in jeder Hochschule eingerichtet werden. Patente sollten als Beitrag zur Förderung nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Wissenschaft verstanden werden. Die Grundlagen des Patentwesens sind daher dem wissenschaftlichen Nachwuchs, vor allem in den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fächern, zu vermitteln. Patente bzw. Patentbilanzen können mit Augenmaß als individuelle bzw. institutionelle Leistungsindikatoren eingesetzt werden. Die Zahl der Patentanmeldungen aus den Hochschulen ist zu steigern, auch um im Einzelfall eine bessere Ausgangsposition bei Verhandlungen mit der gewerblichen Wirtschaft zu erreichen. Die Hochschulen sollten auf eine Sicherung der Verwertungskette achten und deshalb Verwertungseinrichtungen an bzw. zwischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen schaffen oder vorhandene Einrichtungen optimieren. Verwertungseinrichtungen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie marktnah operieren und von den Unternehmen als Partner respektiert werden. Gliederung: I. Grundsätze II. Steigerung des Patentbewußtseins III. Anmeldung und Verwertung IV. Rahmenbedingungen V. Anmerkungen (HoF/Text übernommen)