You can manage bookmarks using lists, please log in to your user account for this.
Media type:
Book;
Thesis
Title:
Zur Antinomie der Strafzwecke
:
ein Beitrag zur Dogmatik des Strafzumessungsrechts
Contains:
A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand Einleitung - Die Trigonometrie der Strafzwecke - Die Trigonometrie des Strafzumessungsvorgangs - Antinomiefälle - Antworten der Strafzumessungstheorien auf die Strafzweckantinomie - Die Vorrangdefinition eines Strafzwecks als Ziel der Untersuchung B. Die Strafzweckantinomie bei der Strafrahmenwahl Gesamtbetrachtung - Zur Relevanz präventiver Erwägungen bei der Strafrahmenwahl C. Die Strafzweckantinomie bei der Strafhöhenbemessung Zum Verhältnis von Schuld und Prävention - Antinomien der Präventionszwecke innerhalb des Schuldrahmens - Abschließende Vorrangsdefinition - Vertretbarkeit der Lösung de lege lata D. Die Strafzweckantinomie bei der Strafzumessung im weiteren Sinne Auslegung gemeinsamer Tatbestandsmerkmale - Die Vorschriften der Strafzumessung im weiteren Sinne E. Schlussbetrachtung und Zusammenfassung Strafrahmenwahl - Strafhöhenbemessung - Strafzumessung im weiteren Sinne Literatur- und Stichwortverzeichnis
University thesis:
Dissertation, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2023
Footnote:
Vorwort: Rechtsprechung und Literatur wurden bis zum Mai 2022 berücksichtigt
Literaturverzeichnis: Seite 118-134
Description:
Der richterlichen Strafzumessung liegen nach der heute vorherrschenden Vereinigungstheorie drei Strafzwecke zu Grunde, namlich Tatschuldausgleich, Spezial- und Generalpravention. Da diese essentiell divergent sind, kommt es bei der Strafzumessung zu dem Problem der Antinomie der Strafzwecke, da Falle denkbar sind, in welchen die Strafzwecke einander widersprechende strafzumessungsrechtliche Entscheidungen prajudizieren. Insofern kann gegenüber der Strafzumessungsdogmatik der Vorwurf mangelnder Rationalitat erhoben werden, wenn keine Regel ersichtlich ist, nach welcher dem einen oder anderen Prajudiz verbindlich zu folgen ist. Ziel der Untersuchung ist es, diese Regel zu bestimmen. Im Ergebnis zeigt die Arbeit auf, dass die Strafe verbindlich am unteren Ende des Schuldrahmens zu verhängen ist. Präventive Erwägungen dürfen entgegen dem Präjudiz der Schuld keinen Sonderstrafrahmen begründen. "On the Antinomy of Penal Purposes. A Contribution to the Dogmatics of Sentencing Law": Due to the essential divergence of preventive and fact-guilt-related considerations, the sentencing process faces the problem of the antinomy of penal purposes, as there are conceivable cases in which preventive and fact-guilt-related considerations prejudge conflicting decisions in sentencing law. As a result, the book demonstrates that the penalty must obligatorily be imposed at the lower end of the culpability range