Der geschichtliche Unterricht nach den neuen Lehrplänen. Unter Darlegung des Lehrzieles, des Lehrstoffes, der Lehrmittel und der Lehrart auf den verschiedenen Klassenstufen sind zugleich die Beziehungena) zum Betrieb anderer Lehrfächer, insbesondere der Lektüre,b) zur Pflege christlicher und vaterländischer Gesinnung,c) zur Bildung eines dem jugendlichen Alter entsprechenden Verständnisses für gesunde Entwickelung des staatlichen und gesellschaftlich-wirtschaftlichen Volkslebens zu berücksichtigen