Beschreibung:
Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten können über die sogenannte Westbalkanregelung eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen. Die zunächst bis 31.12.2020 befristete Regelung wurde zumindest bis zum Ausbruch der Covid-19-Pandemie von deutschen Betrieben ebenso wie von potenziellen Arbeitskräften stark nachgefragt. In dem Kurzbericht werden die Arbeitsmarktintegration dieser Beschäftigten, die Erfahrungen der Arbeitgeber und die administrative Umsetzung der Regelung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Arbeitsmarktintegration von Personen, die über diese Regelung in Deutschland beschäftigt sind, - gemessen an der Beschäftigungsstabilität und den Verdiensten im Vergleich zu anderen Migrantengruppen und deutschen Berufsanfängern - erfolgreich verlaufen ist. Die Regelung gilt für die nicht zur EU gehörenden Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.