Anmerkungen:
Quellen- und Literaturverzeichnis: Seite 613-670
Beschreibung:
Bauernverbände zählen zu den vermeintlich einflussreichsten Interessenverbänden in der deutschen Geschichte. Tatsächlich aber sind sie Teil eines korporatistischen Arrangements, das ihre Bewegungsfreiheit stark einschränkt und in dem die staatliche Ministerialverwaltung der stärkste Akteur ist. In Bayern ist diese Konstellation besonders ausgeprägt aufgrund der Unabhängigkeit einer zentralistischen Staatsverwaltung nach französischem Vorbild. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich im bayerischen Agrarverbandswesen seit dem 19. Jahrhundert ein scharfer Gegensatz zwischen ehrenamtlichen Honoratiorenlandwirten und hauptamtlichen Verbandsfunktionären, die sich sozial an der staatlichen Bürokratie orientieren. Dies führte dazu, dass der 1945 gegründete Bayerische Bauernverband in wesentlichen Teilen unter Staatsaufsicht steht. Um dies zu verstehen, ist es nötig, die Geschichte des Agrarverbandswesens bis in das frühe 19. Jahrhundert zurückzuverfolgen.