• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Noten und Zeugnisse während der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz : Rechtliche Anforderungen an die Leistungsbewertungen nach § 6 PflAPrV : Rechtliche Anforderungen an die Leistungsbewertungen nach § 6 PflAPrV
  • Beteiligte: Kostorz, Peter
  • Erschienen: Hogrefe Publishing Group, 2021
  • Erschienen in: PADUA
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1024/1861-6186/a000592
  • ISSN: 1861-6186; 2235-218X
  • Schlagwörter: Polymers and Plastics ; General Environmental Science
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: <jats:p> Zusammenfassung. Noten und Zeugnisse gehören zur Schule wie der Wind zum Meer. An den Schulen des Gesundheitswesens gilt dies bislang allerdings nur bedingt: So sind etwa die Pflegeschulen in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz – anders als in der Altenpflegeausbildung – derzeit nicht verpflichtet, den Lernerfolg der Auszubildenden während der Lehrzeit zu überprüfen und mit Noten zu bewerten. Mit der Reform der Pflegeausbildung zum Ausbildungsjahr 2020 gilt nun einheitlich § 6 PflAPrV, nach dem die Pflegeschulen allen Auszubildenden sogenannte Jahreszeugnisse zu erteilen haben. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Aspekte dieser Neuregelung dar. </jats:p>